Angebotskalkulation nach StBVV · für Steuerberatungskanzleien

Honorarangebote nach StBVV. Kalkuliert, nicht geschätzt.

Steuermann rechnet Angebote so, wie Sie vergüten: Gegenstandswert, Tabelle, Rahmensatz. Aus einem Anruf wird ein begründbares Angebot: jede Position mit Rechtsgrundlage, als PDF auf Ihrem Briefkopf.

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Betrieb ausschließlich in der EU 19 € / Monat zzgl. USt. Monatlich kündbar

Albrecht & KollegenSteuerberater

Honorarangebot

Nr. 2026-041 · Mandat E. Brandt, Elektroinstallation (Einzelunternehmen)

Einkommensteuererklärung § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV 591,15 €
Einnahmenüberschussrechnung § 25 Abs. 1 StBVV 824,25 €
Umsatzsteuererklärung (Kalenderjahr) § 24 Abs. 1 Nr. 8 StBVV 317,25 €
Summe netto1.732,65 €
Umsatzsteuer 19 %329,20 €
Gesamtbetrag2.061,85 €

Vergütung nach StBVV i. d. F. vom 01.01.2026 · angesetzt: Mittelgebühr

Beispiel eines fertigen Angebots. Die vollständige Herleitung steht in Abschnitt 04.

Die Frage kommt am Telefon. Die Antwort steht in drei Tabellen.

Rn. 1

„Was kostet das bei Ihnen?“ ist die häufigste Frage neuer Mandanten und die am schlechtesten zu beantwortende. Wer ehrlich ist, sagt: „Das kommt darauf an.“ Stimmt fachlich. Überzeugt niemanden.

Rn. 2

Denn die Antwort steht in der Vergütungsverordnung: Gegenstandswert bestimmen, volle Gebühr in Tabelle A, B oder C nachschlagen, Rahmensatz abwägen, Mindestwerte prüfen, multiplizieren, und das je Position. Für ein Angebot mit drei Positionen ist das schnell eine halbe Stunde, verteilt auf Verordnungstext, Taschenrechner und eine Excel-Datei, die niemand pflegt.

Rn. 3

Also bleibt das Angebot liegen, bis der Interessent woanders unterschrieben hat. Oder es geht eine Hausnummer raus, die später niemand mehr herleiten kann, weder gegenüber dem Mandanten noch gegenüber sich selbst. Das eine kostet Mandate, das andere Marge und die Gewissheit, sauber gearbeitet zu haben.

Ein Katalog, eine Rechenlogik, ein Dokument.

Steuermann macht aus der Verordnung ein Arbeitswerkzeug: Positionen wählen, Werte eintragen, Angebot versenden, auf den Cent nach Tabelle.

2.1

Der vollständige Katalog

Alle 100 Vergütungstatbestände der StBVV sind hinterlegt, von der Zeitgebühr (§ 13) über Steuererklärungen (§ 24) und Abschlussarbeiten (§ 35) bis zur Selbstanzeige (§ 30). Jede Position kennt ihre Tabelle, ihren Rahmen und ihren Mindestgegenstandswert.

2.2

Rechnet wie verordnet

Tabellenwert nachschlagen, Zehntelsatz anwenden, Mindestwerte beachten: Steuermann stellt die Mittelgebühr als Ausgangspunkt ein und zeigt den zulässigen Rahmen daneben. Den angemessenen Satz bestimmen Sie, wie es § 11 StBVV verlangt.

2.3

Das Angebot als Dokument

Briefkopf der Kanzlei, Positionen mit §-Verweis, Zwischensumme, Umsatzsteuer, Gesamtbetrag, als PDF an den Mandanten. Was Sie versenden, können Sie Zeile für Zeile begründen.

2.4

Pakete für wiederkehrende Mandate

Neumandat mit EÜR, GmbH mit Jahresabschluss, Lohn dazu: Typische Mandatszuschnitte legen Sie einmal als Vorlage an und kalkulieren sie künftig in Minuten mit den Werten des konkreten Falls.

Die StBVV, vollständig hinterlegt. Jede Fassung versioniert.

Die Steuerberatervergütungsverordnung knüpft die Vergütung an den Gegenstandswert: Aus ihm ergibt sich nach Tabelle A, B oder C die volle Gebühr (10/10). Sie ist die Bezugsgröße; abgerechnet wird ein Zehntelsatz daraus, den die Verordnung je Tatbestand als Rahmen vorgibt. Er reicht von einem Bruchteil der vollen Gebühr bis zu ihrem Mehrfachen. Dazu kommen Mindestgegenstandswerte, Zeitgebühren und Betragsrahmen1.

Steuermann bildet dieses System vollständig ab: Jede Position rechnet nach ihrer eigenen Art (Wertgebühr, Zeitgebühr, Betragsrahmen oder Pauschale) und führt ihre Rechtsgrundlage sichtbar mit. Ändert der Verordnungsgeber die Tabellen, erscheint die neue Fassung als eigene Version; bestehende Angebote behalten die Fassung, mit der sie kalkuliert wurden.

Die Software nimmt Ihnen das Nachschlagen ab. Den Ermessensspielraum des § 11 StBVV füllen Sie aus.2

Datenstand der Tabellen

Fassung
Amtliche StBVV-Werte, gültig ab 1. Januar 2026
Umfang
100 Vergütungstatbestände (§§ 13–38), Tabellen A–C vollständig
Quelle
Normtext des Bundesministeriums der Justiz (gesetze-im-internet.de), Import gegen die Quelle geprüft und mit Prüfsumme dokumentiert
Pflege
Verordnungsänderungen spielen wir als neue Version ein, im Preis enthalten, ohne Zutun der Kanzlei

1 Wertgebühren: § 10 StBVV i. V. m. Tabellen A–C; Zeitgebühr: § 13 StBVV (16,50 € bis 41,00 € je angefangene Viertelstunde, Fassung 2026).

2 § 11 StBVV: Bestimmung der Rahmengebühr im Einzelfall nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung von Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit.

Dienstag, 9:41 Uhr. Ein Neumandat ruft an.

Ein Vorgang, wie er jede Woche vorkommt, einmal vollständig durchgerechnet mit den Tabellenwerten der Fassung 2026.

  1. Der Anruf

    Elektromeister, Einzelunternehmen, Gewinnermittlung per EÜR. Betriebseinnahmen rund 140.000 €, der Gewinn bleibt unter der Buchführungsgrenze; mit Vermietungseinkünften eine Summe der Einkünfte von rund 110.000 €. Er will wissen, was der Wechsel zu Ihnen kostet.

  2. Drei Positionen aus dem Katalog

    Einkommensteuererklärung, Einnahmenüberschussrechnung, Umsatzsteuererklärung. Der Editor zeigt je Position, welche Angaben die Verordnung verlangt.

  3. Werte rein, Rahmen im Blick

    Gegenstandswerte eintragen; Steuermann schlägt die volle Gebühr aus Tabelle A bzw. B nach und setzt die Mittelgebühr an. Der zulässige Rahmen steht daneben, den Satz passen Sie jederzeit an.

  4. Das Angebot steht

    1.732,65 € netto. Sie nennen den Preis noch am Telefon und versenden das PDF, bevor der Rückruf des Mitbewerbers kommt.

Herleitung · Beträge in Euro, netto
Position Gegenstandswert Volle Gebühr1 × Satz2 Honorar
Einkommensteuer­erklärung§ 24 Abs. 1 Nr. 1 · Tabelle A 110.000,00 1.689,00 × 3,5/10Rahmen 1–6/10 591,15
Einnahmen­überschuss­rechnung§ 25 Abs. 1 · Tabelle B 140.000,00 471,00 × 17,5/10Rahmen 5–30/10 824,25
Umsatzsteuer­erklärung (Jahr)§ 24 Abs. 1 Nr. 8 · Tabelle A 14.000,003 705,00 × 4,5/10Rahmen 1–8/10 317,25
Summe netto 1.732,65
Umsatzsteuer 19 % 329,20
Gesamtbetrag4 2.061,85

Rechnen Sie nach. Jede Zeile ist Tabellenwert × Zehntelsatz, dieselbe Logik, mit der Steuermann jedes Angebot kalkuliert. Ein automatischer Test prüft diese Beispielrechnung gegen die hinterlegten amtlichen Tabellen.

1 Volle Gebühr (10/10) nach Tabelle A (Beratungstabelle) bzw. Tabelle B (Abschlusstabelle), amtliche Fassung ab 01.01.2026.

2 Angesetzt ist die Mittelgebühr (Mitte des Rahmens). Die angemessene Gebühr im Einzelfall bestimmen Sie nach § 11 StBVV.

3 10 % der Entgelte (140.000 €) = 14.000 €; der Mindestgegenstandswert von 8.000 € (§ 24 Abs. 1 Nr. 8) ist überschritten.

4 Auslagen, etwa der Pauschsatz für Post und Telekommunikation nach § 16 StBVV, sind im Beispiel nicht enthalten.

Fachlich begleitet von einer echten Kanzlei.

Die Steuerberatungskanzlei Zelmer & Aselmeyer aus Goslar begleitet Steuermann als Entwicklungspartner: Sie bringt die fachliche Sicht aus dem Mandantengeschäft ein und erprobt neue Funktionen im Kanzleialltag, bevor sie an alle Kunden gehen. Was diese Erprobung nicht besteht, kommt nicht ins Produkt.

Ein Preis, und er steht hier.

Keine Staffeln, keine „Sprechen Sie uns an“-Spalte, kein Demo-Termin als Eintrittskarte. Sie sehen den Preis, registrieren sich und arbeiten.

Monatlich

19 € / Monat

Monatlich kündbar zum Ende des Abrechnungsmonats, ohne Begründung.

Monatlich starten

Jährlich

199 € / Jahr

Entspricht 16,58 € im Monat, also 29 € weniger pro Jahr als zwölf Monatszahlungen.

Jährlich starten

Angebot ausschließlich für Steuerberatungskanzleien und sonstige Unternehmer (§ 14 BGB) Preise zzgl. gesetzlicher USt. Pro Kanzlei, bis zu 10 Benutzer inbegriffen Keine Einrichtungsgebühr Kein Vertriebskontakt

Im Preis enthalten

  • Sämtliche Funktionen, es gibt nur eine Ausbaustufe
  • Aktualisierungen der StBVV-Tabellen bei Verordnungsänderungen
  • Unbegrenzte Angebote, Mandanten und Leistungspakete
  • Support per E-Mail von Menschen, die die StBVV kennen

Betrieben in der EU. Ohne Ausnahme, ohne Sternchen.

Ihre Mandanten vertrauen Ihnen Zahlen an, die sonst niemand sieht. Deshalb steht hier, wo diese Zahlen liegen und wer sie sehen kann.

6.1

Rechenzentren in der EU

Anwendung, Datenbank, Backups und Dateispeicher laufen ausschließlich in der EU, bei einem europäischen Anbieter, ohne Replikation in Drittländer und ohne US-Cloud-Unterbau. Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist Bestandteil des Vertrags.

OVHcloud betreibt ein nach ISO/IEC 27001:2022 zertifiziertes Informationssicherheitsmanagement für seine Cloud-Dienste.

6.2

Diese Seite trackt nicht

Kein Analytics, keine Werbe-Cookies, keine Schriften von Google-Servern. Alle Ressourcen kommen vom eigenen Server, gesetzt wird nur das technisch notwendige Sitzungs-Cookie. Für die Scroll-Wiederherstellung im eingeloggten Bereich wird zusätzlich ein Eintrag höchstens zehn Sekunden im sessionStorage gehalten. Beides dient nicht dem Tracking.

6.3

Die Daten gehören der Kanzlei

Mandanten- und Angebotsdaten sind strikt je Kanzlei getrennt; die Zugehörigkeit wird bei jedem Zugriff serverseitig geprüft. Vor Vertragsende stehen Export und PDF-Abruf bereit; die anschließende Kanzleilöschung führt der Betreiber kontrolliert durch.

6.4

Verschlüsselung und Zugriffsschutz

Verschlüsselte Übertragung (TLS), Passwörter nach Stand der Technik gehasht (Argon2id), Sitzungen serverseitig geprüft, Anmeldung optional mit zweitem Faktor (TOTP). Ausgelegt auf die Verschwiegenheitspflicht des § 203 StGB.

Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

Was Kolleginnen und Kollegen vor der Registrierung wissen wollen.

Gibt es eine Demo, oder muss ich mit dem Vertrieb sprechen?

Es gibt keinen Vertrieb. Sie registrieren Ihre Kanzlei, sehen sich alles an und kündigen, wenn es nicht passt, beim Monatstarif zum Monatsende. Die Beispielkalkulation in Abschnitt 04 zeigt die Rechenlogik vorab, ohne Anmeldung; die Einrichtung und das erste Angebot zeigen die Anleitungen und Videos unter „Erste Schritte“.

Welche Fassung der StBVV ist hinterlegt?

Die amtlichen Tabellen und Vergütungstatbestände in der Fassung vom 01.01.2026, importiert aus dem Normtext des BMJ und gegen die Quelle geprüft. Spätere Änderungen der Verordnung werden als neue Version eingespielt; das ist im Preis enthalten.

Wer prüft, ob Steuermann fachlich stimmt?

Die Steuerberatungskanzlei Zelmer & Aselmeyer begleitet Steuermann fachlich als Entwicklungspartner: Sie erprobt neue Funktionen im echten Mandantengeschäft, und ihre Rückmeldungen fließen in die Weiterentwicklung ein. Die Bewertung im Einzelfall, insbesondere die Entscheidung nach § 11 StBVV, bleibt dabei immer beim Steuerberater, der das Angebot erstellt.

Nimmt mir die Software die Ermessensentscheidung nach § 11 StBVV ab?

Nein, bewusst nicht. Steuermann setzt die Mittelgebühr als Ausgangspunkt und zeigt den zulässigen Rahmen je Position. Welcher Satz im Einzelfall angemessen ist, entscheiden Sie; die Software dokumentiert Ihre Entscheidung im Angebot.

Was passiert mit meinen Daten, wenn ich kündige?

Sie exportieren Ihre Angebote als PDF und Ihre Kanzleidaten strukturiert, solange der Zugang läuft. Nach Vertragsende wird der Zugang gesperrt; die endgültige Kanzleilöschung führt der Betreiber kontrolliert durch. Gesetzlich aufzubewahrende Rechnungs- und Buchungsnachweise bleiben getrennt erhalten.

Sind die Preise verhandelbar? Gibt es versteckte Zusatzmodule?

Nein und nein. 19 € im Monat oder 199 € im Jahr, zzgl. USt., pro Kanzlei mit bis zu 10 Benutzern und allen Funktionen. Jede Kanzlei zahlt denselben Preis.

Kein Demo-Termin nötig

Sehen Sie es sich an, in Ruhe und ohne Gespräch.

Registrierung in wenigen Minuten, danach ruft niemand an und niemand „fasst nach“. Wenn Steuermann Ihrer Kanzlei nichts bringt, kündigen Sie mit zwei Klicks.

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